Energieausweis online anfragen
Egal ob Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis – gleich online anfragen!
In wenigen Schritten zum passenden Energieausweis für Haus, Wohnung oder Gewerbe. Transparent, rechtssicher und mit persönlicher Betreuung.
Schnelle Bearbeitung
Angebot und Rückmeldung in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Persönliche Beratung
Direkter Kontakt zu Herrn Kulka statt anonymer Online-Portale.
Rechtssicher
Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben (GEG).
Transparente Kosten
Vorab-Angebot ohne Verpflichtung, klar aufgeschlüsselt.


Was ist der Unterschied zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis?
Beide Varianten bewerten die energetische Situation einer Immobilie – aber auf unterschiedliche Weise.
Verbrauchsausweis
Basis: tatsächlicher Energieverbrauch
Der Verbrauchsausweis ist die einfachste Variante, um Aussagen über die Effizienz eines Objektes treffen zu können. Daher ist es die günstigste Variante.
In der Regel reichen bereits die drei letzten Heizkostenabrechnungen, um einen Verbrauchsausweis ausstellen zu können.
Der große Nachteil ist die Abhängigkeit von den persönlichen Vorlieben der Bewohner. Modernisierungen werden durch den Vergangenheitsbezug häufig schlechter dargestellt, als sie tatsächlich wirken.
Bedarfsausweis
Basis: berechneter Energiebedarf
Der Bedarfsausweis ist ein theoretisches Konstrukt, um ein möglichst objektives Ergebnis zu erzielen – ähnlich wie die Verbrauchsangaben eines PKW.
Ein Sachkundiger beurteilt vor Ort die Bausubstanz und Dämmung und geht auf Verbesserungspotenziale ein. Der Bedarfsausweis kann auch auf Grundlage geplanter Investitionen erstellt werden.
Da keine vergangenheitsbezogenen Verbrauchsdaten benötigt werden, kann das Ergebnis von der späteren Realität abweichen – ähnlich wie beim Normverbrauch eines Autos.
Welcher Ausweis wird benötigt?
Ausweispflicht
Grundsätzlich herrscht eine Ausweispflicht für alle die Ihr Objekt verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Entscheidung ob eine Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis kann in der Regel der Eigentümer jedoch selbst treffen. Hier ist also für Käufer Vorsicht geboten, da der Verkäufer hier zu seiner Vorteilhaftigkeit entscheiden kann. Wie im oberen Abschnitt erwähnt können erhebliche Unterschiede zwischen den Ergebnissen bestehen.
Ausnahme
Ausnahmen bestätigen die Regel:
Handelt es ich um ein Gebäude welche folgenden Kriterien erfüllt:
• 1-4 Wohneinheiten
• Bauantrag vor dem 01.11.1977
• Die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt.
So muss stets ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Schnell & unkompliziert
Ihr Energieausweis – einfach, transparent & unverbindlich
Als Immobilienmakler erstellt Herr Kulka für Sie unverbindlich einen Energiebedarfsausweis oder Verbrauchsausweis –
unabhängig von weiteren Maklerleistungen. Die Dienstleistung kann somit
auch ausschließlich die Erstellung des Energieausweises umfassen.
- Unverbindliche Erstellung von Energiebedarf- oder Verbrauchsausweisen
- Komplett unabhängig von weiteren Maklerleistungen
- Faire & transparente Angebotserstellung vorab
- Persönliche telefonische Rücksprache durch Herrn Kulka
So funktioniert’s
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus – Herr Kulka meldet sich telefonisch bei Ihnen,
bespricht alle Details und erstellt Ihnen vorab ein klares, transparentes Angebot.