Die Linke bei der Wahl am 20.09.
25,7 %
Stärkste Kraft — allein regieren kann sie nicht.
23. September 2026 · Markt und Recht
Kurz gesagt: für Ihr Haus oder Ihre Wohnung nichts. Die Pläne gelten nur in Berlin und nur für sehr große Unternehmen. Warum das so ist und wie weit der Weg bis zu einer Umsetzung wäre, lesen Sie hier.
4 Minuten Lesezeit
Ab wann ein Unternehmen gemeint ist
3.000 Wohnungen
So viele muss ein privates Wohnungsunternehmen allein in Berlin besitzen. Wer eine, zwei oder zwanzig Wohnungen hat, ist nicht gemeint — in Bayreuth schon gar nicht.
Die Linke bei der Wahl am 20.09.
25,7 %
Stärkste Kraft — allein regieren kann sie nicht.
Betroffene Konzerne
etwa 8
Private Unternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin.
Wohnungen insgesamt
rund 240.000
Sie würden in eine Anstalt öffentlichen Rechts übergehen.
Stand der Angaben: 23. September 2026
Wen es betrifft
Die Linke stützt sich auf den Volksentscheid von 2021, bei dem rund 59 Prozent der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gestimmt haben. Die Grenze von 3.000 Wohnungen stammt von dort.
Private Wohnungsunternehmen, die in Berlin jeweils mehr als 3.000 Wohnungen besitzen — nach heutigem Stand etwa acht Konzerne. Ihre Bestände sollen gegen Entschädigung in eine Anstalt öffentlichen Rechts übergehen, die sie ohne Gewinnabsicht verwaltet.
Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst bewohnt. Private Vermieter mit einzelnen Wohnungen oder Mietshäusern. Genossenschaften und landeseigene Gesellschaften, die schon der Volksentscheid ausgenommen hat. Und jede Immobilie außerhalb Berlins — ein Berliner Gesetz gilt nur in Berlin.
Wie realistisch ist das?
Das Grundgesetz erlaubt eine Vergesellschaftung ausdrücklich, in Artikel 15. Angewendet wurde er seit 1949 allerdings noch nie. Entsprechend viele Fragen sind offen — und jede davon kann das Vorhaben aufhalten.
01
Eine Koalition
Die Linke braucht SPD und Grüne. Die SPD hat die Vergesellschaftung in dieser Form bisher abgelehnt.
02
Ein eigenes Gesetz
Die Linke will es im ersten Regierungsjahr vorlegen. Es müsste Unternehmen, Grenze und Entschädigung festlegen.
03
Der Rahmen
Das Berliner Rahmengesetz vom März 2026 tritt erst nach zwei Jahren in Kraft und soll vorher in Karlsruhe geprüft werden.
04
Der Bund
Die Bundesregierung will Vergesellschaftungen per Bundesgesetz ausschließen. Ob sie das darf, ist umstritten.
05
Die Gerichte
Die Konzerne werden klagen, vor allem gegen eine Entschädigung unter dem Marktwert.
Der Knackpunkt ist das Geld. Die Linke rechnet mit einer Entschädigung deutlich unter dem Marktwert. Der Berliner Landesrechnungshof warnt: Je weiter sie sich vom Verkehrswert entfernt, desto größer wird das rechtliche Risiko. Eine Expertenkommission des Senats hielt 2023 eine Vergesellschaftung für grundsätzlich zulässig — über die Höhe der Entschädigung war sie sich nicht einig.
Und in Bayreuth?
Eine Vergesellschaftung ist Landesrecht. Was das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt, gilt nicht in Bayern. Und selbst in Berlin wären nur Unternehmen gemeint, die dort mehr als 3.000 Wohnungen besitzen — nicht der Eigentümer eines Einfamilienhauses in Bayreuth, nicht der Vermieter von drei Wohnungen in St. Georgen.
Wenn Sie wegen der Schlagzeilen überlegen, schneller zu verkaufen: Dafür gibt es aus dieser Meldung keinen Grund. Der Preis Ihrer Immobilie hängt in Bayreuth an Lage, Zustand, Energiewerten und dem Zins — nicht an der Berliner Koalitionsbildung.
Was man seriös nicht sagen kann: ob Anleger, die Berlin jetzt meiden, ihr Geld in kleinere Städte umlenken. Dazu gibt es noch keine belastbaren Zahlen. Den Bayreuther Markt prägen ohnehin vor allem Selbstnutzer und private Vermieter, nicht große Wohnungskonzerne.

Foto: Dosseman, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
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